Gesetze / Landesrecht Bayern / Bestattungsverordnung
BestV§ 2 Veränderungsverbot
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BestV/2#abs-1 (1) Vor der Leichenschau darf eine Leiche nicht
1. eingesargt oder
2. in Räume gebracht werden, die zur Aufbewahrung von Leichen bestimmt sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BestV/2#abs-2 (2) Abs. 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn der Tod in einem Krankenhaus, Pflegeheim, Altenheim oder Altenwohnheim eingetreten ist und die Leiche bis zur Leichenschau dort verbleibt.