Gesetze / Landesrecht Bayern / Bestattungsverordnung

BestV

§ 2 Veränderungsverbot

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BestV/2#abs-1 (1) Vor der Leichenschau darf eine Leiche nicht

1. eingesargt oder

2. in Räume gebracht werden, die zur Aufbewahrung von Leichen bestimmt sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BestV/2#abs-2 (2) Abs. 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn der Tod in einem Krankenhaus, Pflegeheim, Altenheim oder Altenwohnheim eingetreten ist und die Leiche bis zur Leichenschau dort verbleibt.

§ 1 § 3