Gesetze / Bestattermeisterverordnung
BestMstrV§ 4 Meisterprüfungsprojekt
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BestMstrV/4#abs-1 (1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt durchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht. Der Prüfling erarbeitet vor der Durchführung des Meisterprüfungsprojekts ein Umsetzungskonzept einschließlich einer Zeit- und Materialplanung, das den vom Meisterprüfungsausschuss festgelegten Kundenanforderungen entsprechen soll.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BestMstrV/4#abs-2 (2) Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Planungs-, Durchführungs- und Dokumentationsarbeiten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BestMstrV/4#abs-3 (3) Als Meisterprüfungsprojekt ist
zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BestMstrV/4#abs-4 (4) Die Entwurfs-, Planungs-, Kalkulations- und Dokumentationsunterlagen werden aufgabenbezogen mit insgesamt 50 Prozent und die durchgeführten Arbeiten ebenfalls mit 50 Prozent gewichtet.