Gesetze / Landesrecht Bayern / Bestattungsgesetz
BestGArt 19 Einschränkung von Grundrechten
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BestG/19#abs-1 (1) Auf Grund dieses Gesetzes kann das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden (Art. 13 des Grundgesetzes, Art. 106 der Verfassung).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BestG/19#abs-2 (2) Für eine Maßnahme auf Grund dieses Gesetzes, die eine Enteignung enthält, ist dem Eigentümer oder dem sonstigen Berechtigten nach den Vorschriften des Bayerischen Gesetzes über die entschädigungspflichtige Enteignung Entschädigung in Geld zu leisten.
[Amtl. Anm.:] BGBl. FN 100-1
[Amtl. Anm.:] BayRS 100-1-S