Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bestattungsgesetz

BestG NRW

§ 21 - aufgehoben -

Nordrhein-Westfalen2 Entscheidungen

Für § 21 BestG NRW liegt kein Text vor.

Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.

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