Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bestattungsgesetz
BestG NRW§ 21 - aufgehoben -
Für § 21 BestG NRW liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 21 BestG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Düsseldorf, 31.10.2014 – 23 K 1479/14Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 23.05.2013 – 23 K 4592/12Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.