Gesetze / Beschäftigungsverordnung
BeschV§ 10a Unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BeschV%202013/10a?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Die Zustimmung zur Erteilung einer ICT-Karte nach § 19b des Aufenthaltsgesetzes und zur Erteilung einer Mobiler-ICT-Karte nach § 19d des Aufenthaltsgesetzes kann erteilt werden, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BeschV%202013/10a?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die Zustimmung wird ohne Vorrangprüfung erteilt.
Änderungsverlauf
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15.08.2019 Ausfertigung
§ 10a aufgehoben und geändert durch Artikel 51 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I 1307)
BGBl. 2019 I S. 1307
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.