Gesetze / Landesrecht Bayern / BeschGebV · GVBl. S. 669, BayRS 2013-2-10-W

Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der staatlichen bayerischen Beschussämter

10 Normen · Ausgangsfassung vom 28.11.2012 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Grundsatz
  3. § 2 Gebührenart und -höhe
  4. § 3 Auslagen
  5. § 4 Gebührenermäßigung
  6. § 5 Gebührenfreiheit
  7. § 6 Gebührenschuldner
  8. § 7 Entstehung und Fälligkeit
  9. § 8 Vorschuss
  10. § 9 Anwendbarkeit des Kostengesetzes
  11. § 10 Inkrafttreten
  12. Schlussformel
  13. Anlage Anlage (zu § 2 Abs. 2) Festgebühren

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    14.08.2024 Ausfertigung · Geändert durch Verordnung vom 14. August 2024 (GVBl. S. 420)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.