Gesetze / Landesrecht Bayern / BeschGebV · GVBl. S. 669, BayRS 2013-2-10-W
Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der staatlichen bayerischen Beschussämter
10 Normen · Ausgangsfassung vom 28.11.2012 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Grundsatz
- § 2 Gebührenart und -höhe
- § 3 Auslagen
- § 4 Gebührenermäßigung
- § 5 Gebührenfreiheit
- § 6 Gebührenschuldner
- § 7 Entstehung und Fälligkeit
- § 8 Vorschuss
- § 9 Anwendbarkeit des Kostengesetzes
- § 10 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage Anlage (zu § 2 Abs. 2) Festgebühren
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
14.08.2024 Ausfertigung · Geändert durch Verordnung vom 14. August 2024 (GVBl. S. 420)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.