Gesetze / Schwangerschaftskonfliktgesetz SchKG § 17 Hilfsmerkmale Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 14.11.2024. Zur aktuellen Fassung → Hilfsmerkmale der Erhebung sind: 1.Name und Anschrift der Einrichtung nach § 13 Abs. 1;2.Telefonnummer der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.