Gesetze / Beleihungswertermittlungsverordnung
BelWertVAnlage 2 (zu § 12 Absatz 2) Maximalsätze für die Nutzungsdauer in Deutschland belegener baulicher Anlagen
Stand: 12.10.2022
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1714)
A)
Wohnwirtschaftliche Nutzung:
Wohnhäuser:
80 Jahre
Wohnhäuser:
80 Jahre
B)
Gewerbliche Nutzung:
a)
Geschäftshäuser und Bürohäuser:
60 Jahre
60 Jahre
b)
Warenhäuser, Einkaufszentren, Hotels, landwirtschaftlich genutzte Objekte, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime, Lager- und Logistikimmobilien, Produktionsimmobilien und Parkhäuser:
40 Jahre
40 Jahre
c)
Freizeitimmobilien (zum Beispiel Sportanlagen), Selbstbedienungs- und Fachmärkte, Verbrauchermärkte und Tankstellen:
30 Jahre.
30 Jahre.