Gesetze / Beamtenversorgungsgesetz
BeamtVG§ 50b Kindererziehungsergänzungszuschlag
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 12
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2018 – 4 S 1956/17Zitiert von 2
- BVerwG, 23.06.2016 – 2 C 17/14Keine Erhöhung des Mindestruhegehalts nach § 14 Abs. 4 BeamtVG um Kindererziehungs- und KindererziehungsergänzungszuschlägeZitiert von 19
- OVG Niedersachsen, 25.11.2014 – 5 LB 69/14Zitiert von 6
- BVerwG, 13.10.2020 – 2 C 11/20Berechnung der Höchstgrenze des KindererziehungsergänzungszuschlagsZitiert von 9
- OVG NRW, 27.10.2015 – 3 A 348/13Zitiert von 1
- VG Berlin, 31.05.2011 – 28 A 199.08Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 – OVG 4 B 17.17
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.2019 – 4 S 861/18Zitiert von 12
- VG Köln, 14.03.2018 – 3 K 7904/16
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 50b BeamtVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtVG/50b#abs-1 (1) Das Ruhegehalt erhöht sich um einen Kindererziehungsergänzungszuschlag, wenn
Der Kindererziehungsergänzungszuschlag wird nicht für Zeiten gewährt, für die ein Kindererziehungszuschlag zusteht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtVG/50b#abs-2 (2) Die Höhe des Kindererziehungsergänzungszuschlags entspricht für jeden angefangenen Monat, in dem die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt waren,
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtVG/50b#abs-3 (3) § 50a Abs. 5 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass in Satz 1 neben den Kindererziehungszuschlag der Kindererziehungsergänzungszuschlag und eine Leistung nach § 50d Abs. 1 sowie bei der Ermittlung der Höchstgrenze an die Stelle des in Satz 2 genannten Höchstwerts an Entgeltpunkten für jeden Monat der Zeiten nach den §§ 50a und 50b der in § 70 Abs. 2 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch bestimmte Bruchteil des aktuellen Rentenwerts tritt. § 50a Abs. 6 und 7 gilt entsprechend.