Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung
BbgWPV§ 3 Interkommunale Wärmeplanung
Stand: 02.08.2026
Für mehrere Gemeinden kann eine gemeinsame Wärmeplanung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgen, § 2 Absatz 1 bleibt unberührt.