Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgVergGZÜV · GVBl.II/12, [Nr. 22]
Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Brandenburgische Vergabegesetz-Zuständigkeitsübertragungsverordnung - BbgVergGZÜV)
3 Normen · Ausgangsfassung vom 29.03.2012 · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Übertragung von Ermächtigungen auf das für Arbeit zuständige Mitglied der Landesregierung
- § 2 Übertragung von Ermächtigungen auf das für Wirtschaft zuständige Mitglied der Landesregierung
- § 3 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
- 21.08.2026 — 3 Normen geändert · §§ 1, 2, 3 neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
18.04.2017 Ausfertigung · Geändert durch Verordnung vom 18. April 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 22])
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.