Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Vergabegesetz-ÖPNV-Verfahrensverordnung
BbgVergGÖPNVVV§ 7 Liste repräsentativer Entgelttarifverträge
Stand: 21.08.2026
Das für Arbeit zuständige Ministerium führt eine Liste der Entgelttarifverträge, die im Hinblick auf öffentliche Auftragsvergaben über eine Leistung im öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg als repräsentativ im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 des Brandenburgischen Vergabegesetzes anzusehen sind. Die Liste wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht.