Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Vergabegesetz-ÖPNV-Verfahrensverordnung

BbgVergGÖPNVVV

§ 7 Liste repräsentativer Entgelttarifverträge

Stand: 21.08.2026

Brandenburg

Das für Arbeit zuständige Ministerium führt eine Liste der Entgelttarifverträge, die im Hinblick auf öffentliche Auftragsvergaben über eine Leistung im öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg als repräsentativ im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 des Brandenburgischen Vergabegesetzes anzusehen sind. Die Liste wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht.

§ 6 § 8