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§ 7 BbgVergGÖPNVVV (Brandenburg) — Liste repräsentativer Entgelttarifverträge

Brandenburgische Vergabegesetz-ÖPNV-Verfahrensverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 21.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das für Arbeit zuständige Ministerium führt eine Liste der Entgelttarifverträge, die im Hinblick auf öffentliche Auftragsvergaben über eine Leistung im öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg als repräsentativ im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 des Brandenburgischen Vergabegesetzes anzusehen sind. Die Liste wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht.