Das für Arbeit zuständige Ministerium führt eine Liste der Entgelttarifverträge, die im Hinblick auf öffentliche Auftragsvergaben über eine Leistung im öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg als repräsentativ im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 des Brandenburgischen Vergabegesetzes anzusehen sind. Die Liste wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht.