Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Versorgungs-EPP-Gesetz
BbgVEPPG§ 1 Geltungsbereich
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgVEPPG/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz regelt die Gewährung einer einmaligen Pauschale zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die im Jahr 2022 erheblich gestiegenen Energiepreise (Energiepreispauschale).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgVEPPG/1#abs-2 (2) Dieses Gesetz gilt für Personen, die Versorgungsbezüge nach Maßgabe des Brandenburgischen Beamtenversorgungsgesetzes erhalten.