Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg
BbgUIGGebO§ 2 Ablehnung von Anträgen
Stand: 02.08.2026
Die Ablehnung von Anträgen ist nicht gebührenpflichtig.
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BbgUIGGebOStand: 02.08.2026
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