Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Steuerberaterversorgungsgesetz

BbgStBVG

§ 2 Aufgabe

Stand: 01.08.2026

Brandenburg2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgStBVG/2#abs-1 (1) Das Steuerberaterversorgungswerk leistet seinen Mitgliedern und den sonstigen Leistungsberechtigten Versorgung nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Satzung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgStBVG/2#abs-2 (2) Auf die Leistungen des Steuerberaterversorgungswerkes besteht ein Rechtsanspruch.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BbgStBVG/2#abs-3 (3) Das Steuerberaterversorgungswerk erbringt seine Leistungen ausschließlich aus eigenen Mitteln.

§ 1 § 3