Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz
BbgSchGG§ 9 Zweck des Verfahrens
Stand: 30.07.2026
Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege eines Vergleichs beizulegen.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz
BbgSchGGStand: 30.07.2026
Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege eines Vergleichs beizulegen.