Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Polizeilaufbahnverordnung
BbgPLV§ 1 Geltungsbereich, Laufbahnordnungsbehörde
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgPLV/1#abs-1 (1) Diese Verordnung regelt das Laufbahnrecht für die Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes des Landes Brandenburg.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgPLV/1#abs-2 (2) Laufbahnordnungsbehörde für die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes ist das für das Dienstrecht der Polizei zuständige Ministerium.
Einzelnorm