Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Ministergesetz
BbgMinG§ 9 Entschädigungen und Tagegelder
Stand: 21.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgMinG/9#abs-1 (1) Die Mitglieder der Landesregierung erhalten eine Entschädigung für die infolge der Ernennung oder Entlassung erforderlich werdenden Umzüge wie eine Landesbeamtin oder ein Landesbeamter.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgMinG/9#abs-2 (2) Bei amtlicher Tätigkeit außerhalb des Sitzes der Landesregierung erhalten sie Tagegelder und Entschädigungen für Reisekosten wie eine Landesbeamtin oder ein Landesbeamter.