Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Mehrarbeitsvergütungsverordnung

BbgMVergV

§ 1 Geltungsbereich

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgMVergV/1#abs-1 (1) Diese Verordnung gilt für die Beamtinnen und Beamten des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; ausgenommen sind die Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgMVergV/1#abs-2 (2) Vergütungen für Mehrarbeit sowie Ausgleichszahlungen zur finanziellen Abgeltung von Arbeitszeitguthaben dürfen nur nach Maßgabe dieser Verordnung gezahlt werden.

Einzelnorm

§ 2