§ 1 BbgLWahlV (Brandenburg) — Landeswahlleitung

Brandenburgische Landeswahlverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das für das Landtagswahlrecht zuständige Ministerium macht die Namen der Landeswahlleiterin oder des Landeswahlleiters und der Stellvertreterin oder des Stellvertreters sowie die Anschriften ihrer Dienststellen mit Telekommunikationsanschlüssen im Amtsblatt für Brandenburg öffentlich bekannt.