Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Leistungsprämien- und -zulagenverordnung

BbgLPZV

§ 1 Geltungsbereich

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Diese Verordnung regelt die Gewährung von Leistungsprämien und Leistungszulagen an Beamtinnen und Beamte in Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A und B im Geltungsbereich des Landesbeamtengesetzes. Sie gilt nicht für Beamtinnen und Beamte in der Probezeit nach § 18 oder § 120 des Landesbeamtengesetzes sowie für Beamtinnen und Beamte auf Zeit.

§ 2