Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische LMK-Lehrgangs- und Prüfungsverordnung
BbgLMKLPV§ 13 Unterrichtsinhalte
Stand: 02.08.2026
Der theoretische Unterricht umfasst grundsätzlich 720 Unterrichtsstunden und richtet sich nach dem Lehrgangsrahmenplan der Anlage 1. Er ist zeitlich in drei Blöcke gegliedert. Die Zeiträume für die drei Blöcke sind in den Lehrgangsplan aufzunehmen. In begründeten Ausnahmefällen kann von den Vorgaben des Lehrgangsrahmenplans abgewichen werden, wenn dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung erforderlich ist und das Ziel der Ausbildung gewahrt bleibt.