Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgKomBesV · GVBl.II/18, [Nr. 10]
Verordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Brandenburg (Brandenburgische Kommunalbesoldungsverordnung - BbgKomBesV)
10 Normen · Ausgangsfassung vom 02.02.2018 · 2 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 3 — Einstufung der Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit | 1 |
| § 10 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Allgemeine Vorschriften
- § 3 Einstufung der Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit
- § 4 Bemessung des Grundgehalts
- § 5 Rechtsstand
- § 6 Umfang des Leistungsanspruchs auf Dienstaufwandsentschädigungen
- § 7 Dienstaufwandsentschädigung für Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte
- § 8 Dienstaufwandsentschädigung für Beigeordnete
- § 9 Stellvertretung
- § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
31.05.2019 Ausfertigung · Geändert durch Verordnung vom 31. Mai 2019 (GVBl.II/19, [Nr. 41])
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.