Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Kommunalbesoldungsverordnung

BbgKomBesV

§ 1 Geltungsbereich

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Diese Verordnung regelt die besoldungsrechtliche Einstufung und die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit in den Gemeinden und Gemeindeverbänden und die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung der Beamtinnen und Beamten, die als allgemeine Stellvertreter der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten bestimmt worden sind.

Einzelnorm

§ 2