Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Kommunalabwasserverordnung
BbgKAbwV§ 8 Klärschlamm
Stand: 02.08.2026
Klärschlamm aus der Abwasserbehandlung darf nicht in Gewässer eingeleitet werden; er ist vorrangig zu verwerten.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Kommunalabwasserverordnung
BbgKAbwVStand: 02.08.2026
Klärschlamm aus der Abwasserbehandlung darf nicht in Gewässer eingeleitet werden; er ist vorrangig zu verwerten.