Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Kommunalabwasserverordnung

BbgKAbwV

§ 2 Anwendungsbereich und Ausweisung empfindlicher Gebiete

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgKAbwV/2#abs-1 (1) Diese Verordnung betrifft das Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und das Behandeln und Einleiten von Abwasser bestimmter Industriebranchen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgKAbwV/2#abs-2 (2) Das Land Brandenburg ist empfindliches Gebiet im Sinne von Artikel 5 Abs. 1 der genannten Richtlinie.

§ 1 § 3