Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Kommunalabwasserverordnung
BbgKAbwV§ 2 Anwendungsbereich und Ausweisung empfindlicher Gebiete
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgKAbwV/2#abs-1 (1) Diese Verordnung betrifft das Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und das Behandeln und Einleiten von Abwasser bestimmter Industriebranchen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgKAbwV/2#abs-2 (2) Das Land Brandenburg ist empfindliches Gebiet im Sinne von Artikel 5 Abs. 1 der genannten Richtlinie.