Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Kehr- und Überprüfungsverordnung
BbgKÜO§ 2 Begriffsbestimmung
Stand: 21.08.2026
Lüftungsanlagen sind Einrichtungen, die der gewerblichen und privaten Belüftung (Zuluft) und Entlüftung (Abluft) von Räumen oder der Abführung der Abluft aus gewerblichen Dunstabzugsanlagen dienen, einschließlich der Absperrvorrichtungen gegen Feuer und Rauch.