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§ 2 BbgKÜO (Brandenburg) — Begriffsbestimmung

Brandenburgische Kehr- und Überprüfungsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 21.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Lüftungsanlagen sind Einrichtungen, die der gewerblichen und privaten Belüftung (Zuluft) und Entlüftung (Abluft) von Räumen oder der Abführung der Abluft aus gewerblichen Dunstabzugsanlagen dienen, einschließlich der Absperrvorrichtungen gegen Feuer und Rauch.