Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz über die Höfeordnung für das Land Brandenburg
BbgHöfeOG§ 18 Zuständigkeit der Gerichte und allgemeines Verfahrensrecht
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgH%C3%B6feOG/18#abs-1 (1) Für die Entscheidung über alle Anträge und Streitigkeiten, die sich bei Anwendung dieses Gesetzes ergeben, sowie aus Abmachungen der Beteiligten hierüber sind die im Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 317-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. August 2017 (BGBl. I S. 3295, 3297) geändert worden ist, genannten Gerichte ausschließlich zuständig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgH%C3%B6feOG/18#abs-2 (2) Diese Gerichte sind auch zuständig für die Entscheidung der Frage, wer kraft Gesetzes oder kraft Verfügung von Todes wegen Hoferbe oder Hoferbin eines Hofes geworden ist, und für die Ausstellung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses. In dem Erbschein oder dem Europäischen Nachlasszeugnis ist der Hoferbe oder die Hoferbin aufzuführen. Auf Antrag einer beteiligten Person ist in dem Erbschein lediglich die Hoferbfolge zu bescheinigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BbgH%C3%B6feOG/18#abs-3 (3) Die Entscheidung über die Erteilung, die Entziehung und die Kraftloserklärung eines Erbscheins kann ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter erfolgen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BbgH%C3%B6feOG/18#abs-4 (4) Auf das Verfahren sind die Vorschriften des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen anzuwenden, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BbgH%C3%B6feOG/18#abs-5 (5) In den Fällen des § 13 ist das für den ursprünglichen Hof zuständige Landwirtschaftsgericht auch dann örtlich zuständig, wenn Ansprüche wegen der Veräußerung oder Verwertung eines Ersatzbetriebes oder von Ersatzgrundstücken geltend gemacht werden.
Einzelnorm