Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Geodateninfrastrukturgesetz
BbgGDIGAnhang 3
Stand: 01.09.2026
Geodatenthemen zu § 4 Absatz 1 Nummer 4 entsprechend Anhang III der Richtlinie 2007/2/EG
Statistische Einheiten (Einheiten für die Verbreitung oder Verwendung statistischer Daten),
Gebäude (geographischer Standort von Gebäuden),
Boden (Beschreibung von Boden und Unterboden anhand von Tiefe, Textur, Struktur und Gehalt an Teilchen sowie organischem Material, Steinigkeit, Erosion, gegebenenfalls durchschnittliches Gefälle und erwartete Wasserspeicherkapazität),
Bodennutzung (Beschreibung von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und geplanten künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks, wie zum Beispiel Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete),
Gesundheit und Sicherheit (geographische Verteilung verstärkt auftretender pathologischer Befunde [z. B. Allergien, Krebserkrankungen, Erkrankungen der Atemwege], Informationen über Auswirkungen auf die Gesundheit [Biomarker, Rückgang der Fruchtbarkeit, Epidemien] oder auf das Wohlbefinden [z. B. Ermüdung, Stress] der Menschen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Umweltqualität [z. B. Luftverschmutzung, Chemikalien, Abbau der Ozonschicht, Lärm] oder in mittelbarem Zusammenhang mit der Umweltqualität [z. B. Nahrung, genetisch veränderte Organismen]),
Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste (Versorgungseinrichtungen, wie Abwasser- und Abfallentsorgung, Energieversorgung und Wasserversorgung; staatliche Verwaltungs- und Sozialdienste, wie öffentliche Verwaltung, Katastrophenschutz, Schulen und Krankenhäuser),
Umweltüberwachung (Standort und Betrieb von Umweltüberwachungseinrichtungen einschließlich Beobachtung und Messung von Schadstoffen, des Zustands von Umweltmedien und anderen Parametern des Ökosystems, wie zum Beispiel Artenvielfalt, ökologischer Zustand der Vegetation durch oder im Auftrag von öffentlichen Behörden),
Produktions- und Industrieanlagen (Standorte für industrielle Produktion, einschließlich durch die Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung [ABl. L 24 vom 29.1.2008, S. 8] erfasste Anlagen und Einrichtungen zur Wasserentnahme sowie Bergbau- und Lagerstandorte),
landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen (landwirtschaftliche Anlagen und Produktionsstätten einschließlich Bewässerungssysteme, Gewächshäuser und Ställe),
Verteilung der Bevölkerung - Demographie (geographische Verteilung der Bevölkerung, einschließlich Bevölkerungsmerkmale und Tätigkeitsebenen, zusammengefasst nach Gitter, Region, Verwaltungseinheit oder sonstigen analytischen Einheiten),
Bewirtschaftungsgebiete / Schutzgebiete / geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (auf internationaler, europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene bewirtschaftete, geregelte oder zu Zwecken der Berichterstattung herangezogene Gebiete; dazu zählen Deponien, Trinkwasserschutzgebiete, nitratempfindliche Gebiete, geregelte Fahrwasser auf Binnen- und Seewasserstraßen, Gebiete für die Abfallverklappung, Lärmschutzgebiete, für Exploration und Bergbau ausgewiesene Gebiete, Flussgebietseinheiten, entsprechende Berichterstattungseinheiten und Gebiete des Küstenzonenmanagements),
Gebiete mit naturbedingten Risiken (gefährdete Gebiete, eingestuft nach naturbedingten Risiken, das betrifft sämtliche atmosphärischen, hydrologischen, seismischen, vulkanischen Phänomene sowie Naturfeuer, die aufgrund ihres örtlichen Auftretens sowie ihrer Schwere und Häufigkeit signifikante Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können, zum Beispiel Überschwemmungen, Erdrutsche und Bodensenkungen, Lawinen, Waldbrände, Erdbeben oder Vulkanausbrüche),
atmosphärische Bedingungen (physikalische Bedingungen in der Atmosphäre; dazu zählen Geodaten auf der Grundlage von Messungen, Modellen oder einer Kombination aus beiden sowie Angabe der Messstandorte),
meteorologisch-geographische Objekte (Witterungsbedingungen und deren Messung, Niederschlag, Temperatur, Gesamtverdunstung [Evapotranspiration], Windgeschwindigkeit und Windrichtung),
ozeanographisch-geographische Objekte (physikalische Bedingungen der Ozeane, wie zum Beispiel Strömungsverhältnisse, Salinität, Wellenhöhe),
Meeresregionen (physikalische Bedingungen von Meeren und salzhaltigen Gewässern, aufgeteilt nach Regionen und Teilregionen mit gemeinsamen Merkmalen),
biogeographische Regionen (Gebiete mit relativ homogenen ökologischen Bedingungen und gemeinsamen Merkmalen),
Lebensräume und Biotope (geographische Gebiete mit spezifischen ökologischen Bedingungen, Prozessen, Strukturen und lebensunterstützenden Funktionen als physische Grundlage für dort lebende Organismen; dies umfasst auch durch geographische, abiotische und biotische Merkmale gekennzeichnete natürliche oder naturnahe terrestrische und aquatische Gebiete),
Verteilung der Arten (geographische Verteilung des Auftretens von Tier- und Pflanzenarten, zusammengefasst in Gittern, Region, Verwaltungseinheit oder sonstigen analytischen Einheiten),
Energiequellen (Energiequellen, wie zum Beispiel Kohlenwasserstofflagerstätten, Wasserkraft, Bioenergie, Sonnen- und Windenergie, gegebenenfalls mit Tiefen- beziehungsweise Höhenangaben zur Ausdehnung der Energiequelle),
mineralische Bodenschätze (mineralische Rohstofflagerstätten, wie zum Beispiel Metallerze, Industrieminerale, gegebenenfalls mit Tiefen- beziehungsweise Höhenangaben zur Ausdehnung der Lagerstätten).