Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Bestattungsgesetz
BbgBestG§ 14 Anatomische Sektion
Stand: 29.07.2026
Die anatomische Sektion ist die Zergliederung von Leichen oder Leichenteilen in anatomischen Instituten zum Zwecke der Lehre und Forschung über den Aufbau des menschlichen Körpers.