Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Bauordnung
BbgBO§ 55 Unternehmerin und Unternehmer
Stand: 01.08.2026
Wird zitiert von 64
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 – OVG 10 S 44.11Zitiert von 8
- VG Cottbus, 30.01.2018 – VG 3 K 428/15
- VG Frankfurt (Oder), 13.11.2012 – 7 K 1132/09Zitiert von 2
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2018 – OVG 10 N 14.18Zitiert von 3
- VG Cottbus, 15.03.2017 – 3 K 1206/14Zitiert von 10
- VG Cottbus, 05.11.2018 – 3 K 617/17
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2023 – OVG 10 B 9.19Zitiert von 11
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2022 – OVG 10 N 76.19
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 – OVG 2 B 19/20Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 55 BbgBO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgBO/55#abs-1 (1) Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer ist für die mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen übereinstimmende Ausführung der von ihr oder ihm übernommenen Arbeiten und insoweit für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren Betrieb der Baustelle verantwortlich. Sie oder er hat die zur Erfüllung der Anforderungen dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes erforderlichen Nachweise und Unterlagen zu den verwendeten Bauprodukten und den angewandten Bauarten zu erbringen und auf der Baustelle bereitzuhalten. Bei Bauprodukten, die die CE-Kennzeichnung nach der Verordnung (EU) 2024/3110 tragen, ist die Leistungs- und Konformitätserklärung bereitzuhalten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgBO/55#abs-2 (2) Jede Unternehmerin oder jeder Unternehmer hat auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde für Arbeiten, bei denen die Sicherheit der Anlage in außergewöhnlichem Maße von der besonderen Sachkenntnis und Erfahrung der Unternehmerin oder des Unternehmers oder von einer Ausstattung des Unternehmens mit besonderen Vorrichtungen abhängt, nachzuweisen, dass sie oder er für diese Arbeiten geeignet ist und über die erforderlichen Vorrichtungen verfügt.
Einzelnorm