Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Archivgesetz
BbgArchivG§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgArchivG/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz regelt die Sicherung und Nutzung von öffentlichem Archivgut und die Tätigkeit der öffentlichen Archive im Land Brandenburg.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgArchivG/1#abs-2 (2) Dieses Gesetz gilt nicht für die öffentlich-rechtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und für öffentlich-rechtliche Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die am Wettbewerb teilnehmen, und deren Zusammenschlüsse.