Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Archivgesetz

BbgArchivG

§ 1 Anwendungsbereich

Stand: 01.08.2026

Brandenburg3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgArchivG/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz regelt die Sicherung und Nutzung von öffentlichem Archivgut und die Tätigkeit der öffentlichen Archive im Land Brandenburg.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgArchivG/1#abs-2 (2) Dieses Gesetz gilt nicht für die öffentlich-rechtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und für öffentlich-rechtliche Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die am Wettbewerb teilnehmen, und deren Zusammenschlüsse.

§ 2