Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Abwasserabgabengesetz
BbgAbwAG§ 10 Zuständige Behörde
Stand: 30.07.2026
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- VG Potsdam, 14.03.2012 – 8 K 3131/09Zitiert von 2
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Der Vollzug des Abwasserabgabengesetzes und dieses Gesetzes obliegt dem Landesamt für Umwelt.