Gesetze / Landesrecht Bayern / BayWeinAFöG · GVBl. S. 346, BayRS 2125-2-L

Bayerisches Weinabsatzförderungsgesetz

5 Normen · Ausgangsfassung vom 24.07.2001 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Art. 1 Abgabepflicht und Erhebung
  3. Art. 2 Verwendung der Abgabe
  4. Art. 3 Werbebeirat
  5. Art. 4 Wirtschaftsplan
  6. Art. 5 In-Kraft-Treten
  7. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    04.06.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 Abs. 41 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.