Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Durchführung der Waldschadensinventur
BayWaSchainvV§ 2 Zuständigkeit
Stand: 25.08.2026
Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus ordnet die Durchführung der Waldschadensinventur und deren Einzelheiten an.