Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Wassergesetz
BayWGArt. 15 Beschränkte Erlaubnis (Abweichend von § 10 Abs. 1 und § 15 WHG)
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayWG/15#abs-1 (1) Eine Erlaubnis im Sinn des § 10 Abs. 1 WHG (beschränkte Erlaubnis) kann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 WHG nicht vorliegen oder nur eine beschränkte Erlaubnis beantragt wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayWG/15#abs-2 (2) Nur eine beschränkte Erlaubnis ist zu erteilen, wenn ein Gewässer zu vorübergehenden Zwecken und für einen Zeitraum von nicht mehr als einem Jahr benutzt werden soll. Die beschränkte Erlaubnis ist dann dem Zweck des Unternehmens entsprechend zu befristen. Die beschränkte Erlaubnis ist als solche zu bezeichnen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayWG/15#abs-3 (3) Art. 70 bleibt unberührt.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu Art. 15 BayWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Bayern, 15.04.2025 – 8 BV 22.183Zitiert von 4
- VG München, 15.11.2023 – M 31 K 21.5500Zitiert von 2
- VG München, 27.02.2023 – M 31 S 23.758
- VG München, 02.12.2022 – M 31 S 22.5826Zitiert von 3
- VGH Bayern, 01.02.2022 – 8 CS 21.1056Zitiert von 4
- VGH Bayern, 09.11.2021 – 8 CS 21.2166Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 04.10.2024 – 9 CS 24.545Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; maßgeblicher Zeitpunkt und Sicherung der Erschließung eines Außenbereichsvorhabens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- VGH Bayern, 06.03.2023 – 8 CS 22.2607Zitiert von 2
- VGH Bayern, 19.09.2022 – 8 CS 22.1552Zitiert von 12
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art. 15 BayWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.