Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Verwaltungsschulgesetz
BayVwSGArt 1 Rechtsform, Träger
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwSG/1#abs-1 (1) Die Bayerische Verwaltungsschule (Verwaltungsschule) ist eine dienstherrnfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwSG/1#abs-2 (2) Träger der Verwaltungsschule sind der Freistaat Bayern, die Gemeinden, die Landkreise und die Bezirke.