Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Verwaltungsschulgesetz

BayVwSG

Art 1 Rechtsform, Träger

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwSG/1#abs-1 (1) Die Bayerische Verwaltungsschule (Verwaltungsschule) ist eine dienstherrnfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwSG/1#abs-2 (2) Träger der Verwaltungsschule sind der Freistaat Bayern, die Gemeinden, die Landkreise und die Bezirke.

Art 2