Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den Einstieg in der vierten Qualifikationsebene in den fachlichen Schwerpunkten Vermessung und Geoinformation sowie Ländliche Entwicklung (Qualifikationsverordnung Vermessung und Ländliche Entwicklung 4. QE – VermGeoLEV/4. QE)
BayVermGeoLEV_4QE§ 9 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayVermGeoLEV_4QE/9#abs-1 (1) Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate. Während dieser Zeit ergänzen sich Theorie und Praxis. Seminare und Hospitationen unterstützen die Einarbeitung in die Praxis.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayVermGeoLEV_4QE/9#abs-2 (2) Der Vorbereitungsdienst umfasst folgende Ausbildungsbereiche:
1. Staatliche Vermessungsverwaltung: elf Monate,
2. Verwaltung für Ländliche Entwicklung: neun Monate,
3. Verwaltungsübergreifende Ausbildung: vier Monate.