Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den Einstieg in der vierten Qualifikationsebene in den fachlichen Schwerpunkten Vermessung und Geoinformation sowie Ländliche Entwicklung (Qualifikationsverordnung Vermessung und Ländliche Entwicklung 4. QE – VermGeoLEV/4. QE)
BayVermGeoLEV_4QE§ 10 Prüfung
Stand: 25.08.2026
Die Große Staatsprüfung für die fachlichen Schwerpunkte Vermessung und Geoinformation sowie Ländliche Entwicklung besteht aus einem praktischen, einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsabschnitt.