Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den Einstieg in der vierten Qualifikationsebene in den fachlichen Schwerpunkten Vermessung und Geoinformation sowie Ländliche Entwicklung (Qualifikationsverordnung Vermessung und Ländliche Entwicklung 4. QE – VermGeoLEV/4. QE)

BayVermGeoLEV_4QE

§ 10 Prüfung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Große Staatsprüfung für die fachlichen Schwerpunkte Vermessung und Geoinformation sowie Ländliche Entwicklung besteht aus einem praktischen, einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsabschnitt.

§ 9 § 11