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§ 9 BayVermGeoLEV_4QE (Bayern) — Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Verordnung über den Einstieg in der vierten Qualifikationsebene in den fachlichen Schwerpunkten Vermessung und Geoinformation sowie Ländliche Entwicklung (Qualifikationsverordnung Vermessung und Ländliche Entwicklung 4. QE – VermGeoLEV/4. QE)

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate. Während dieser Zeit ergänzen sich Theorie und Praxis. Seminare und Hospitationen unterstützen die Einarbeitung in die Praxis.

(2) Der Vorbereitungsdienst umfasst folgende Ausbildungsbereiche:

1. Staatliche Vermessungsverwaltung: elf Monate,

2. Verwaltung für Ländliche Entwicklung: neun Monate,

3. Verwaltungsübergreifende Ausbildung: vier Monate.