Gesetze / Landesrecht Bayern / Ordensstatut zum Gesetz über den „Bayerischen Verfassungsorden“ (BayVerfOG) Erlass über das Ordensstatut des „Bayerischen Verfassungsordens“
BayVerfOGErl§ 3 Aushändigung
Stand: 25.08.2026
Der Orden wird nach näherer Anordnung der Präsidentin oder des Präsidenten des Landtags durch sie oder ihn ausgehändigt.