Gesetze / Landesrecht Bayern / Verfassung des Freistaates Bayern
BayVerfArt. 93
Stand: 25.08.2026
Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten entscheiden die Verwaltungsgerichte.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art. 93 BayVerf →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VGH Bayern, 29.04.2024 – 8 CS 23.2243Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.