Gesetze / Landesrecht Bayern / Verfassung des Freistaates Bayern
BayVerfArt 131
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerf/131#abs-1 (1) Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerf/131#abs-2 (2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewußtsein für Natur und Umwelt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerf/131#abs-3 (3) Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerf/131#abs-4 (4) Die Mädchen und Buben sind außerdem in der Säuglingspflege, Kindererziehung und Hauswirtschaft besonders zu unterweisen.