Gesetze / Landesrecht Bayern / Verfassung des Freistaates Bayern
BayVerfArt 129
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerf/129#abs-1 (1) Alle Kinder sind zum Besuch der Volksschule und der Berufsschule verpflichtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerf/129#abs-2 (2) Der Unterricht an diesen Schulen ist unentgeltlich.