Gesetze / Landesrecht Bayern / Verfassung des Freistaates Bayern
BayVerfArt. 125
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerf/125#abs-1 (1) Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes. Sie haben Anspruch auf Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten. Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge des Staates.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerf/125#abs-2 (2) Die Reinhaltung, Gesundung und soziale Förderung der Familie ist gemeinsame Aufgabe des Staates und der Gemeinden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerf/125#abs-3 (3) Kinderreiche Familien haben Anspruch auf angemessene Fürsorge, insbesondere auf gesunde Wohnungen.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu Art. 125 BayVerf →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 25.06.2019 – Vf. 4-VII-17
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 18.02.2025 – Vf. 39-VI-24
- VG Regensburg, 10.08.2020 – RN 14 E 20.1317 (RN14E201317)
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 28.10.2025 – Vf. 65-VII-21
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 29.11.2022 – Vf. 5-VI-22
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 20.12.2021 – Vf. 5-VI-21
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.