Gesetze / Landesrecht Bayern / Verfassung des Freistaates Bayern
BayVerfArt 124
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerf/124#abs-1 (1) Ehe und Familie sind die natürliche und sittliche Grundlage der menschlichen Gemeinschaft und stehen unter dem besonderen Schutz des Staates.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerf/124#abs-2 (2) Mann und Frau haben in der Ehe grundsätzlich die gleichen bürgerlichen Rechte und Pflichten.