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§ 2 BayVerdOStatErl (Bayern)

Erlass über das Ordensstatut des Bayerischen Verdienstordens 31. August 1957

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Verleihungsurkunde wird vom Ministerpräsidenten ausgefertigt. Sie ist mit dem großen Staatssiegel zu versehen. Abschriften des Gesetzes über den Bayerischen Verdienstorden und dieses Erlasses sind ihr angeheftet.

[Amtl. Anm.:] BayRS 1132-1-S