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BayUniKlinGArt 27 Stiftungssatzung
Stand: 25.08.2026
Die nähere Ausgestaltung der Stiftung wird durch eine Stiftungssatzung geregelt. Erlass und Änderung der Stiftungssatzung bedürfen des einstimmigen Beschlusses des Stiftungsrats und der Genehmigung des Staatsministeriums.